Totenrede (Ägyptisches Totenbuch)
1. Die Götter verehren
2. Vater und Mutter ehren...
3. Nicht töten
4. Nicht stehlen
5. Kein sonstiges Unrecht begehen
Dekalog (nach jüdischer Zählung)
1. Keine anderen Götter
5. Vater und Mutter ehren
6. Nicht töten
8. Nicht stehlen
9. Nicht falsch aussagen
Reformgesetze des Urukagina (um 2350 v.u.Z.)
Auf „Geheiß des Ningirsu“ (Stadtgott von Lagasch) wurden alte Bräuche verworfen und eine neue Ordnung eingeführt. Zuerst wurden Prärogativen (Vorrechte des Herrschers) gegenüber den Tempeln rückgängig gemacht; die Einwohner wurden aus einer Reihe von Schuldknechtschaften befreit, die missbräuchliche Ausbeutung der wirtschaftlich Schwachen durch die im Rang Höherstehenden verboten.Sozialgeschichtlich bemerkenswert ist die Abschaffung der Biandrie (Ehe einer Frau mit zwei Männern), ein deutlicher Hinweis auf die in der sumerischen Gesellschaft einmal praktizierte Polyandrie, die den Zeitgenossen bereits als anstößig galt.
Codex Ur-Nammu ist die älteste schriftlich überlieferte Rechtssammlung. Sie ist in sumerischer Sprache abgefasst und ca. 2100 v.u.Z. im Auftrage des Königs Ur-Nammu von Ur (Mesopotamien) oder seines Sohnes Schulgi entstanden. daraus z.B.: * Mord * falsche Anschuldigung/Zeugenaussage * Ehebruch
Codex Lipit-Ištar ist eine in sumerischer Sprache überlieferte Rechtssammlung aus Isin (Mesopotamien). Sie entstand ca. 1930 v.u.Z. im Auftrage des Königs Lipit-Ištar der 1. Dynastie von Isin. daraus z.B.: * falsche Anschuldigung * Ehe- und Erbrecht
Als Codex Eschnunna bezeichnet man eine altbabylonische (1770 v.u.Z.) Sammlung von Rechtssprüchen. Der Text besitzt anders als andere mesopotamische Codizes keinen Prolog. Stattdessen stand am Anfang des Textes eine sumerischsprachige Präambel mit einer Datenformel, die an die Gerechtigkeitserlasse altorientalischer Herrscher erinnert. Ihr folgt unmittelbar der so genannte juristische Teil mit 60 erhaltenen Paragraphen, die das Tarifrecht, Mietrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Familienrecht, Schuld-/Pfandrecht, Kaufrecht, die Gerichtsbarkeit, Sklavenrecht und Haftungsrecht betreffen. Auch ein Epilog ist nicht überliefert.
Codex Hammurapi, eine Rechtssammlung König Hammurapis von Babylon (* 1810 - † 1750 v.u.Z.), ist eine der ältesten Gesetzessammlungen der Welt und zugleich eines der besterhaltenen Exemplare der Literatur aus Mesopotamien.
* Es wurde derjenige schwer bestraft, der jemand anderen ungerechtfertigt des Mordes bezichtigte. Der Kläger wurde hingerichtet.
* Schwerwiegend waren auch die Anschuldigungen wegen Zauberei. Der Beschuldigte wurde zu einem Gottesurteil gezwungen, d. h. er wurde ins Wasser geworfen. Ertrank er, war seine Schuld bewiesen, und die Anklage war berechtigt. Überlebte er das Gottesurteil (Flussordal), verlor der Ankläger seinen eigenen Besitz. Diese Gottesurteile waren nicht nur in Babylonien bekannt.
* Schwer bestraft wurden auch Falschaussagen von
Zeugen, denen bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe drohte. Als Beweise galten in Prozessen Urkunden, die Aussagen der Zeugen und der geleistete Eid.
Mittelassyrische Gesetze aus Assur (akkadische Sprache, 14.-12. Jhr. v.u.Z.)
Die Sammlung wurde im 12. Jahrhundert v. Chr. in der Regierungszeit des Ninurta-apil-ekur (1181-1169 v.u.z.) kompiliert, spiegelt zumindest teilweise jedoch auch älteres mittelassyrisches Recht wider. Der Erhaltungszustand der Tafeln variiert stark, am besten sind die Tafeln A und B erhalten.
Erhalten sind:
* Tafel A (auch Frauenspiegel): 60 Rechtssätze zum Frauen- und Eherecht
* Tafel B: 18 Rechtssätze zum Liegenschaftsrecht
* Tafeln C/G: 11 Rechtssätze zum Sklavenrecht neben Schuldknechtschaft, Diebstahl und Verwahrung
* Tafel E: 2 Rechtssätze zu Untreue
* Tafel M: 3 Rechtssätze zum Seehandelsrecht
* Tafel N: 2 Rechtssätze zur Falschanklage
* Tafel O: 2 Rechtssätze zum Erbrecht
Rechtsammlungen
Codex von Ur-Namma aus Ur (Sumerische Sprache, 2100 vor. Chr.).
S.N. Kramer in OrNS 23(1954); J.J.Finkelstein in JCS 22 (1969)
Codex von Lipit-Ishtar aus Isin (Sumerische Sprache, 1900 vor. Chr.).
F.R. Steele, The Code of Lipit-Ishtar, Philadelphia 1948; E. Szlecher, Le code de Lipit-Ishtar in RA 51 (1957) 57-82 und 177-196, RA 52 (1958) 74-90.
Codex von Eshnunna (Akkadische Sprache, 1770 vor. Chr.),
Goetze, The Laws of Eshnunna, New Haven 1956; R. Yaron, The Laws of Eshnunna², Jerusalem Leiden 1988.
Codex von Hammurapi aus Babyion (Akkadische Sprache ,1750 vor. Chr.).
G.Driver/J.Miles, The Babylonian Laws I-II, Oxford 1952-55.
Mittelassyrische Gesetze aus Assur (Akkadische Sprache, 14. Jahrhundert vor. Chr.).
G.Driverl/J. Miles, The Assyrian Laws, Oxford 1935; G. Cardascia, Les lois Assyriennes, Paris 1969; C. Saporetti, Le leggi medioassire, Malibu 1979.
Neubabylonische Gesetze aus Sippar (Akkadische Sprache, 7. Jahrhundert vor. Chr.).
G.Driver/J. Miles, The Babylonian Laws II, Oxford 1952-55,324-347; J. Oelsner in AoF 24 (1997).
Edikte
Edikt des Königs Urukagina von Lagash
(H. Steible, Die altsumerischen Bau- und Weihinschriften I, Wiesbaden 1982 [F AOS 5] 288-313)
Samsu-iluna, Edikt X und Ammi-saduqa
(F. R. Kraus, Königliche Verfügungen in altbabylonischer Zeit, Leiden 1984)
Die (deuteronomistische) Priesterschrift entstand nach den meisten in der aktuellen Pentateuchforschung diskutierten Modellen frühestens während des Babylonischen Exils (Dauer von 586 bis 538 v.u.Z.) des Volkes Israel, eher sogar erst in nachexilischer Zeit.
- Das hebräische sabat ist vom akkadischen sabattu abgeleitet, das den Vollmondtag bezeichnet, was nahe legt, das der jüdische Sabbat ein "Vollmondtag" nach babylonischen Vorbild war. Vermutlich ist zu Zeiten der Entstehung der (jüdischen) Priesterschaft im babylonischen Exil eine Veränderung des im Orientalischen weiterverbreiteten Vollmondfeiertages vorgenommen wurden, ggf. um sich vom alten (orientalen) Kult abzusetzen.
1. Keine anderen Götter
5. Vater und Mutter ehren
6. Nicht töten
8. Nicht stehlen
9. Nicht falsch aussagen
Reformgesetze des Urukagina (um 2350 v.u.Z.)
Auf „Geheiß des Ningirsu“ (Stadtgott von Lagasch) wurden alte Bräuche verworfen und eine neue Ordnung eingeführt. Zuerst wurden Prärogativen (Vorrechte des Herrschers) gegenüber den Tempeln rückgängig gemacht; die Einwohner wurden aus einer Reihe von Schuldknechtschaften befreit, die missbräuchliche Ausbeutung der wirtschaftlich Schwachen durch die im Rang Höherstehenden verboten.Sozialgeschichtlich bemerkenswert ist die Abschaffung der Biandrie (Ehe einer Frau mit zwei Männern), ein deutlicher Hinweis auf die in der sumerischen Gesellschaft einmal praktizierte Polyandrie, die den Zeitgenossen bereits als anstößig galt.
Codex Ur-Nammu ist die älteste schriftlich überlieferte Rechtssammlung. Sie ist in sumerischer Sprache abgefasst und ca. 2100 v.u.Z. im Auftrage des Königs Ur-Nammu von Ur (Mesopotamien) oder seines Sohnes Schulgi entstanden. daraus z.B.: * Mord * falsche Anschuldigung/Zeugenaussage * Ehebruch
Codex Lipit-Ištar ist eine in sumerischer Sprache überlieferte Rechtssammlung aus Isin (Mesopotamien). Sie entstand ca. 1930 v.u.Z. im Auftrage des Königs Lipit-Ištar der 1. Dynastie von Isin. daraus z.B.: * falsche Anschuldigung * Ehe- und Erbrecht
Als Codex Eschnunna bezeichnet man eine altbabylonische (1770 v.u.Z.) Sammlung von Rechtssprüchen. Der Text besitzt anders als andere mesopotamische Codizes keinen Prolog. Stattdessen stand am Anfang des Textes eine sumerischsprachige Präambel mit einer Datenformel, die an die Gerechtigkeitserlasse altorientalischer Herrscher erinnert. Ihr folgt unmittelbar der so genannte juristische Teil mit 60 erhaltenen Paragraphen, die das Tarifrecht, Mietrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Familienrecht, Schuld-/Pfandrecht, Kaufrecht, die Gerichtsbarkeit, Sklavenrecht und Haftungsrecht betreffen. Auch ein Epilog ist nicht überliefert.
Codex Hammurapi, eine Rechtssammlung König Hammurapis von Babylon (* 1810 - † 1750 v.u.Z.), ist eine der ältesten Gesetzessammlungen der Welt und zugleich eines der besterhaltenen Exemplare der Literatur aus Mesopotamien.
* Es wurde derjenige schwer bestraft, der jemand anderen ungerechtfertigt des Mordes bezichtigte. Der Kläger wurde hingerichtet.
* Schwerwiegend waren auch die Anschuldigungen wegen Zauberei. Der Beschuldigte wurde zu einem Gottesurteil gezwungen, d. h. er wurde ins Wasser geworfen. Ertrank er, war seine Schuld bewiesen, und die Anklage war berechtigt. Überlebte er das Gottesurteil (Flussordal), verlor der Ankläger seinen eigenen Besitz. Diese Gottesurteile waren nicht nur in Babylonien bekannt.
* Schwer bestraft wurden auch Falschaussagen von
Zeugen, denen bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe drohte. Als Beweise galten in Prozessen Urkunden, die Aussagen der Zeugen und der geleistete Eid.
Mittelassyrische Gesetze aus Assur (akkadische Sprache, 14.-12. Jhr. v.u.Z.)
Die Sammlung wurde im 12. Jahrhundert v. Chr. in der Regierungszeit des Ninurta-apil-ekur (1181-1169 v.u.z.) kompiliert, spiegelt zumindest teilweise jedoch auch älteres mittelassyrisches Recht wider. Der Erhaltungszustand der Tafeln variiert stark, am besten sind die Tafeln A und B erhalten.
Erhalten sind:
* Tafel A (auch Frauenspiegel): 60 Rechtssätze zum Frauen- und Eherecht
* Tafel B: 18 Rechtssätze zum Liegenschaftsrecht
* Tafeln C/G: 11 Rechtssätze zum Sklavenrecht neben Schuldknechtschaft, Diebstahl und Verwahrung
* Tafel E: 2 Rechtssätze zu Untreue
* Tafel M: 3 Rechtssätze zum Seehandelsrecht
* Tafel N: 2 Rechtssätze zur Falschanklage
* Tafel O: 2 Rechtssätze zum Erbrecht
Rechtsammlungen
Codex von Ur-Namma aus Ur (Sumerische Sprache, 2100 vor. Chr.).
S.N. Kramer in OrNS 23(1954); J.J.Finkelstein in JCS 22 (1969)
Codex von Lipit-Ishtar aus Isin (Sumerische Sprache, 1900 vor. Chr.).
F.R. Steele, The Code of Lipit-Ishtar, Philadelphia 1948; E. Szlecher, Le code de Lipit-Ishtar in RA 51 (1957) 57-82 und 177-196, RA 52 (1958) 74-90.
Codex von Eshnunna (Akkadische Sprache, 1770 vor. Chr.),
Goetze, The Laws of Eshnunna, New Haven 1956; R. Yaron, The Laws of Eshnunna², Jerusalem Leiden 1988.
Codex von Hammurapi aus Babyion (Akkadische Sprache ,1750 vor. Chr.).
G.Driver/J.Miles, The Babylonian Laws I-II, Oxford 1952-55.
Mittelassyrische Gesetze aus Assur (Akkadische Sprache, 14. Jahrhundert vor. Chr.).
G.Driverl/J. Miles, The Assyrian Laws, Oxford 1935; G. Cardascia, Les lois Assyriennes, Paris 1969; C. Saporetti, Le leggi medioassire, Malibu 1979.
Neubabylonische Gesetze aus Sippar (Akkadische Sprache, 7. Jahrhundert vor. Chr.).
G.Driver/J. Miles, The Babylonian Laws II, Oxford 1952-55,324-347; J. Oelsner in AoF 24 (1997).
Edikte
Edikt des Königs Urukagina von Lagash
(H. Steible, Die altsumerischen Bau- und Weihinschriften I, Wiesbaden 1982 [F AOS 5] 288-313)
Samsu-iluna, Edikt X und Ammi-saduqa
(F. R. Kraus, Königliche Verfügungen in altbabylonischer Zeit, Leiden 1984)
Die (deuteronomistische) Priesterschrift entstand nach den meisten in der aktuellen Pentateuchforschung diskutierten Modellen frühestens während des Babylonischen Exils (Dauer von 586 bis 538 v.u.Z.) des Volkes Israel, eher sogar erst in nachexilischer Zeit.
- Das hebräische sabat ist vom akkadischen sabattu abgeleitet, das den Vollmondtag bezeichnet, was nahe legt, das der jüdische Sabbat ein "Vollmondtag" nach babylonischen Vorbild war. Vermutlich ist zu Zeiten der Entstehung der (jüdischen) Priesterschaft im babylonischen Exil eine Veränderung des im Orientalischen weiterverbreiteten Vollmondfeiertages vorgenommen wurden, ggf. um sich vom alten (orientalen) Kult abzusetzen.
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