Laizismus
(genauer: Laizität)
geht auf altgriechisch „Laie (im Gegensatz zum Priester)“
zurück. Der Begriff laïcité
wurde 1871 vom französischen Pädagogen und späteren
Friedensnobelpreisträger Ferdinand Buisson geprägt, der sich für
einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte.
Der in Deutschland häufig verwendete Begriff des Laizismus ist mit Laizität nicht gleichzusetzen.Während Laizismus („laïcisme“) zumindest ursprünglich als Kampfbegriff gegenüber einer antireligiösen Ideologie entstanden ist, umfasst Laizität neben der Trennung von Religion und Staat auch das Gebot der Gleichheit und des Respekts gegenüber allen Religionen und die weltanschauliche Neutralität des Staates.
Im Gegensatz zur französischen Ausprägung der Laizität, nach der primär der Staat vor dem als schädlich angesehenen Einfluss der katholischen Kirche geschützt werden sollte, kann die Trennung von Kirche und Staat – wie in den USA – auch primär dem Schutz der Kirchen vor staatlicher Einflussnahme dienen und mit einem starken gesellschaftlichen Einfluss der Kirchen einhergehen
1894 begann in Frankreich die Dreyfus-Affäre. Sie trug zu einer jahrelangen gesellschaftlichen Polarisierung in Frankreich bei. 1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet. Der Begriff laïcité wurde erstmals in der Verfassung von 1946 verwendet.
Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus“ in der Verfassung verankert:
Albanien, Aserbaidschan (1995), China, Ecuador (2008), Frankreich (1905), Indien, Japan (1947 bzw. 1889 nur nominell), Korea (Süd), Kosovo, Kuba (seit 1959), Mexiko (1917), Nordzypern (1983), Portugal (1976), Tschechien (2000), Türkei (1924), Uruguay (1964)
Allerdings weisen diese Staaten markante Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf. Tschechien, Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union.
In Portugal, sowie in beiden elsässischen Départements und dem Département Moselle in Frankreich ist die Umsetzung des Laizismus durch in Konkordaten vereinbarte Rechte der römisch-katholischen Kirche unvollständig.
Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche, hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest. Den evangelischen oder orthodoxen Staatskirchen ist eine Anerkennung des Laizismus eigentlich nicht möglich; sie gelingt nur auf dem theologischen Umweg über den traditionellen „Gehorsam des Christen“ gegenüber jedweder Obrigkeit (Röm 13,1), also auch der säkular-demokratischen. Die evangelischen Freikirchen haben das Staatskirchentum immer abgelehnt, also aus religiöser Perspektive die Religionsfreiheit gutgeheißen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Laizismus
Ausprägungen des Laizismus reichen von der klassischen Trennung von Kirche und Staat (z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika und seit 1905 in Frankreich, dem einzigen laizistischen Staat der Europäischen Union) bis hin zu einer klaren Unterordnung der Religion unter den Staat (z. B. Türkei). Die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die meisten Kantone in der Schweiz sind zwar im Grundsatz religiös und weltanschaulich neutral, haben die Trennung von Staat und Kirche aber nicht vollständig umgesetzt. Angesichts der zahlreichen Verschränkungen von Staat und Kirche (Konkordate und Staatsverträge mit den großen Kirchen, Kirchensteuer, Staatsleistungen an Kirchen, Militärseelsorge, Theologische Fakultäten, Konkordatslehrstühle an Universitäten, Mitbestimmung oder Zustimmung des Staates bei Bischofsernennungen, Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts u. a.) spricht man von einer "hinkenden Trennung"
http://www.laizismus.de/
Der in Deutschland häufig verwendete Begriff des Laizismus ist mit Laizität nicht gleichzusetzen.Während Laizismus („laïcisme“) zumindest ursprünglich als Kampfbegriff gegenüber einer antireligiösen Ideologie entstanden ist, umfasst Laizität neben der Trennung von Religion und Staat auch das Gebot der Gleichheit und des Respekts gegenüber allen Religionen und die weltanschauliche Neutralität des Staates.
Im Gegensatz zur französischen Ausprägung der Laizität, nach der primär der Staat vor dem als schädlich angesehenen Einfluss der katholischen Kirche geschützt werden sollte, kann die Trennung von Kirche und Staat – wie in den USA – auch primär dem Schutz der Kirchen vor staatlicher Einflussnahme dienen und mit einem starken gesellschaftlichen Einfluss der Kirchen einhergehen
1894 begann in Frankreich die Dreyfus-Affäre. Sie trug zu einer jahrelangen gesellschaftlichen Polarisierung in Frankreich bei. 1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet. Der Begriff laïcité wurde erstmals in der Verfassung von 1946 verwendet.
Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus“ in der Verfassung verankert:
Albanien, Aserbaidschan (1995), China, Ecuador (2008), Frankreich (1905), Indien, Japan (1947 bzw. 1889 nur nominell), Korea (Süd), Kosovo, Kuba (seit 1959), Mexiko (1917), Nordzypern (1983), Portugal (1976), Tschechien (2000), Türkei (1924), Uruguay (1964)
Allerdings weisen diese Staaten markante Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf. Tschechien, Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union.
In Portugal, sowie in beiden elsässischen Départements und dem Département Moselle in Frankreich ist die Umsetzung des Laizismus durch in Konkordaten vereinbarte Rechte der römisch-katholischen Kirche unvollständig.
Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche, hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest. Den evangelischen oder orthodoxen Staatskirchen ist eine Anerkennung des Laizismus eigentlich nicht möglich; sie gelingt nur auf dem theologischen Umweg über den traditionellen „Gehorsam des Christen“ gegenüber jedweder Obrigkeit (Röm 13,1), also auch der säkular-demokratischen. Die evangelischen Freikirchen haben das Staatskirchentum immer abgelehnt, also aus religiöser Perspektive die Religionsfreiheit gutgeheißen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Laizismus
Ausprägungen des Laizismus reichen von der klassischen Trennung von Kirche und Staat (z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika und seit 1905 in Frankreich, dem einzigen laizistischen Staat der Europäischen Union) bis hin zu einer klaren Unterordnung der Religion unter den Staat (z. B. Türkei). Die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die meisten Kantone in der Schweiz sind zwar im Grundsatz religiös und weltanschaulich neutral, haben die Trennung von Staat und Kirche aber nicht vollständig umgesetzt. Angesichts der zahlreichen Verschränkungen von Staat und Kirche (Konkordate und Staatsverträge mit den großen Kirchen, Kirchensteuer, Staatsleistungen an Kirchen, Militärseelsorge, Theologische Fakultäten, Konkordatslehrstühle an Universitäten, Mitbestimmung oder Zustimmung des Staates bei Bischofsernennungen, Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts u. a.) spricht man von einer "hinkenden Trennung"
http://www.laizismus.de/
Eine unkomplizierte, klare, mit einer starken Maxime, die für Relativierungen keinen Platz lässt: Religion ist Privatsache, und der Staat hat in jeder Hinsicht neutral zu sein. Laizismus bietet Migranten weniger eine Brücke in die Mehrheitsgesellschaft als einen eigenen diskriminierungsfreien Zugang zum Staat. Ein religiös zurückgenommener Staat, so der Gedanke, kann besser integrieren als einer, der direkte oder indirekte Bekenntnisse formuliert. Migranten könnten sich leichter mit ihm identifizieren, er respektiert ihre freie private Religionsausübung. Zugleich werden dem Mehrheitsglauben dieselben Rechte zugebilligt.
Die Trennung von der Kirche, die Distanz zu Religionen und die Hinwendung zum Vernunftdenken sind die wichtigsten Errungenschaften des modernen Verfassungsstaates. Eine andere Frage ist, ob der Staat Religion in ihrer öffentlichen Präsenz fördern soll – und sich damit, indirekt, mit einer Mehrheitsreligion identifizierbar machen könnte. Für Laizisten ist das eine absurde Vorstellung.
http://www.tagesspiegel.de/politik/staat-und-religion-was-ist-laizismus/1965070.html (2010)
Laizismus in der Bundesrepublik Deutschland
Der Unterschied zwischen Frankreich und Deutschland in der Situation des Laïzismus hat historische Gründe. Deutschland fehlt die große Revolution von 1789 und die entschiedene Trennung von Staat und Kirche nach 1870. In Deutschland hat zwar die Reformation einschneidende Spuren hinterlassen, aber das Zurückdrängen der Allmacht der katholischen Kirche wurde durch die Einführung der landesherrlichen Oberhoheit in den Kirchen der protestantischen Gebiete kompensiert. Gerade nach dem festlich begangenen Lutherjahr muss man daran erinnern, dass der Aufstand Luthers gegen die katholische Kirche auf halbem Wege stecken geblieben ist. Die Verbindung zwischen Thron und Altar war in den protestantischen Ländern Deutschlands fester als im übrigen Europa und ließ ein Staatskirchentum entstehen
In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde die Trennung von Staat und Kirche war praktisch vollzogen. Aber mit der Machtergreifung des Nationalsozialismus im Jahre 1933 wurde dies radikal zerschlagen. Hitler verbot alle Organisationen, die sich zu einer freien Weltanschauung und zur Kirchenfreiheit bekannten. Diese Organisationen wurden aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt, ihre Bücher verbrannt und ihre führenden Persönlichkeiten kamen in die Konzentrationslager. Die zarte Pflanze eines Laïzismus in Deutschland war tot.
Nach 1945 waren die Großkirchen die einzigen Organisationen, die intakt geblieben waren. Sie nützten diese Position rücksichtslos aus und spielten sich als die eigentlichen Gegner des deutschen Faschismus auf, obwohl sie ihr gerüttelt Maß Schuld an der Machtergreifung Hitlers hatten.
Im Artikel 140 des Grundgesetzes der BRD wird hinsichtlich der Rechte der Kirchen die Geltung der Artikel 136 bis 139 und 141 der Weimarer Verfassung von 1919 ausdrücklich bestätigt, deren wichtigste Bestimmung lautet: "Es besteht keine Staatskirche". Sonst sind aber die Bestimmungen dieser Verfassungsartikel schillernd und ziemlich dehnbar und garantieren keine saubere Trennung von Staat und Kirche.
Die deutsche Regelung zur Kirchensteuer zwingt dazu, auf der Lohnsteuerkarte das religiöse Bekenntnis einzutragen, ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 136 (3) der Weimarer Verfassung, in dem es heißt: "Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren".
Neben diesem staatlichen Einzug der Kirchensteuer gibt es große allgemeine Staatszuschüsse an die Kirchen. Sie werden zum Teil als Abfindung für die Enteignung von Kirchengütern in der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts gewährt, zum anderen Teil als Entschädigung für Unterrichtsleistungen von Kirchenpersonal in den staatlichen Schulen. Dabei handelt es sich vorwiegend um den Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen
Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass bei Wohlfahrtseinrichtungen - Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen - , deren Neuerrichtung der Staat oder die Gemeinden vorsehen, den Kirchen die Vorhand zur Durchführung gelassen wird
https://www.ibka.org/artikel/miz84/laizismus.html
Zu 100 Prozent ist
der Säkularismus in Deutschland nicht umgesetzt, da in der BRD
noch immer Religion an den Schulen gelehrt wird, es kirchliche
Feiertage gibt und die Kirchensteuer vom Staat eingezogen wird.
Andere Teile, wie die Tatsache, dass sich der Staat von
kirchlichen Ideologien nicht beeinflussen lässt, das Staatsrecht
immer über dem Kirchenrecht steht und das Menschenrecht der
Religionsfreiheit durchgesetzt wird, finden hier jedoch
Anwendung.
http://laizismus.net/saekularismus/
http://laizismus.net/saekularismus/
Religion ist ausschließlich Privatangelegenheit, woraus folgt, dass Religion nicht nur keine staatliche, sondern auch keine öffentliche Funktion hat. Bereits während der Französischen Revolution war das gesamte Kirchenvermögen verstaatlicht worden, allerdings wurde mit dem Konkordat von 1801 den Religionsgemeinschaften ein Ausgleich durch staatliche Besoldung der Geistlichen gewährt. 1905 wurde jegliche staatliche Förderung von Religionsgemeinschaften ersatzlos eingestellt.
Frankreich erkennt „kirchliche Organisationen“ zwar in ihrer Existenz an, sie erhalten jedoch keine staatlichen Zuschüsse; allerdings existieren steuerliche Begünstigungen. Davon ausgenommen sind das Elsass und das Département Moselle, die zum Zeitpunkt des Gesetzes von 1905 nicht zu Frankreich gehörten und deren Bewohner sich nach der Rückkehr 1919 gegen die Übernahme der französischen Regelung wehrten, so dass hier bis heute die Regelungen des Konkordats von 1801 gelten. Frankreich betrachtet die religiösen Auffassungen der Bürger als reine Privatsache; es gibt keine amtlichen Statistiken zur Religionszugehörigkeit der Bevölkerung.
Seit 2004 ist es auch untersagt, in Schulen auffällige religiöse Zeichen zu tragen, wie Schleier, Kippa, Kreuze, Turbane (bei Sikhs) oder Ordenstracht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Laizismus
Portugal:
In Portugal herrscht Glaubensfreiheit und, seit Einführung des „Gesetzes über die Glaubensfreiheit“ offiziell auch Gleichheit zwischen den Religionen. Die Gleichheit ist aber in der Realität noch nicht erreicht: die katholische Kirche betreibt in Portugal bedeutende Kultureinrichtungen, eine angesehene Universität, Privatschulen und auch einen Radiosender.Ob öffentliche Schulen verpflichtet sein sollen, Religionsunterricht anzubieten, ist in Portugal seit 25 Jahren umstritten.
Die offizielle Trennung von Staat und Kirche erfolgte mit der republikanischen Revolution von 1910, wobei Konkordate mit dem Vatikan der katholischen Kirche weiterhin weitreichende Privilegien einräumten
In Portugal herrscht Glaubensfreiheit und, seit Einführung des „Gesetzes über die Glaubensfreiheit“ offiziell auch Gleichheit zwischen den Religionen. Die Gleichheit ist aber in der Realität noch nicht erreicht: die katholische Kirche betreibt in Portugal bedeutende Kultureinrichtungen, eine angesehene Universität, Privatschulen und auch einen Radiosender.Ob öffentliche Schulen verpflichtet sein sollen, Religionsunterricht anzubieten, ist in Portugal seit 25 Jahren umstritten.
Die offizielle Trennung von Staat und Kirche erfolgte mit der republikanischen Revolution von 1910, wobei Konkordate mit dem Vatikan der katholischen Kirche weiterhin weitreichende Privilegien einräumten
Tschechien:
Die Mehrheit des nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Eigentums der Kirchen wird seit 2013 schrittweise zurückerstattet. Im Gegenzug wird die Subventionierung der Kirchen zurückgefahren
Die Mehrheit des nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Eigentums der Kirchen wird seit 2013 schrittweise zurückerstattet. Im Gegenzug wird die Subventionierung der Kirchen zurückgefahren
Kosovo:
Artikel 8 der Verfassung definiert die Republik Kosovo als einen säkularen Staat, der neutral bei Fragen in Zusammenhang mit religiösen Glaubensrichtungen ist. Die kosovarische Gesellschaft ist ebenfalls stark säkularisiert. Viele gehen mit der Religion locker um und stehen zu ihr in einem pragmatischen Verhältnis. Nichtsdestotrotz antworteten 2010 auf die Frage, ob Religion ein wichtiger Teil ihres Alltags ist, 89% der Albaner im Kosovo mit Ja. Bei den Serben im Kosovo war der Anteil mit 81% ein wenig niedriger
https://de.wikipedia.org/wiki/Kosovo
Artikel 8 der Verfassung definiert die Republik Kosovo als einen säkularen Staat, der neutral bei Fragen in Zusammenhang mit religiösen Glaubensrichtungen ist. Die kosovarische Gesellschaft ist ebenfalls stark säkularisiert. Viele gehen mit der Religion locker um und stehen zu ihr in einem pragmatischen Verhältnis. Nichtsdestotrotz antworteten 2010 auf die Frage, ob Religion ein wichtiger Teil ihres Alltags ist, 89% der Albaner im Kosovo mit Ja. Bei den Serben im Kosovo war der Anteil mit 81% ein wenig niedriger
https://de.wikipedia.org/wiki/Kosovo
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In Frankreich finanziert sich die Kirche seit 1905 weitgehend selbst. Der Staat leistet für die vor diesem Zeitpunkt errichteten Kirchengebäude einen erheblichen Zuschuß, ansonsten finanziert sich die Kirche durch eine freiwillige "Kult-Abgabe", die etwa ein Prozent des Einkommens betragen soll. Wegen der stark geschrumpften Zahl der Gläubigen sind die Kircheneinkünfte rückläufig, was sich auf die Pfarrergehälter auswirkt; diese werden in den Diözesen je nach Spendeneingang jährlich neu festgesetzt.
In den Niederlanden erhalten die Kirchen seit 1981 keine Staatsleistungen mehr; damals leistete der Staat eine einmalige Ablösung von 250 Millionen Gulden (= ca. 230 Millionen Mark). Seither finanzieren sich die Kirchen - der katholischen gehören etwa 37%, der reformierten ca. 26% der Bevölkerung an - aus freiwilligen Beiträgen, die zwischen einem und drei Prozent des Einkommens liegen sollen.
Großbritannien kennt zwei Staatskirchen: in Schottland die presbyterianische (reformierte), in England die anglikanische. Beide erhalten - ebenso wie die katholische - keinerlei Staatsgelder, besitzen aber viele Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte, aus deren Erträgen (nebst Einnahmen aus Gebühren und Kollekten) sie ihren Aufwand problemlos bestreiten können.
Auch Portugal kennt seit 1911 eine strikte Trennung von Staat und Kirche. Da dem Klerus aber rund 20% des Grunds gehören, ist er auf Staatshilfe auch gar nicht angewiesen.
In Italien und Spanien bezahlte der Staat bis 1984 bzw. 1979 die Priestergehälter sowie einen erheblichen Teil des sonstigen Kirchenaufwands. Seither müssen alle Steuerzahler eine Zusatzabgabe von 0,8% (Italien) bzw. 0,52% (Spanien) der Steuerschuld leisten; sie können dabei aber wählen, ob sie den Betrag einer Religionsgemeinschaft, einem Wohlfahrtsverband oder dem staatlichen Sozialwesen zuführen wollen. Nur je etwa 40% aller Steuerzahler geben die Kirche als Empfänger an
Belgien kennt noch immer eine enge Verflechtung von Staat und katholischer Kirche, obwohl dieser nur noch 73% der Bevölkerung angehören. Die Gehälter des Klerus sowie erhebliche Zusatzleistungen (z.B. für kirchliche Universitäten) werden aus öffentlichen Steuermitteln aufgebracht.
Noch stärker ist die Stellung der orthodoxen Staatskirche in Griechenland. Trotz eines riesigen Grundbesitzes lässt der Klerus fast den gesamten Apparat vom Staat finanzieren, der ihm überdies völlige Steuerfreiheit gewährt.
In Skandinavien sind die lutherischen Kirchen zwar durchweg Staatskirchen, doch finanzieren sie sich teilweise selbst. Schweden kennt eine Kirchensteuer in Höhe von 0,85%, daneben leistet der Staat Zuschüsse von jährlich umgerechnet knapp 300 Millionen DM (für 7,5 Millionen Kirchenmitglieder). Dänemark ist neben Deutschland der einzige EG-Staat, der eine Kirchensteuer eingeführt hat. Im Unterschied zur BRD kommt sie aber unmittelbar der örtlichen Kirche zugute (entspricht also eher unserem Kirchgeld), während die Pfarrer vom Staat besoldet werden.
Auch in der Schweiz ist die Höhe der Kirchensteuer von Kanton zu Kanton, teilweise sogar von Ort zu Ort verschieden. Die Struktur differiert stark; in einigen Kantonen wie Basel-Stadt und Basel-Land herrscht eine weitgehende Trennung von öffentlicher und kirchlicher Gewalt, so dass letztere ihre Beiträge selbst einziehen muss. In anderen Kantonen sind dagegen sogar juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften) kirchensteuerpflichtig. Dem deutschen Muster am ähnlichsten ist Österreich, jedoch mit einem wesentlichen Unterschied: Die Kirchen ziehen ihre Beiträge selbst ein. Bei säumigen Beitragszahlern greifen allerdings auch sie zur Hilfe der staatlichen Justiz
https://www.ibka.org/artikel/miz92/finanz.html
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